Bei uns gelten weiterhin folgende Corona-Regeln

Als Gesundheitseinrichtung gelten bei uns zu Ihrem und zum Schutze unserer Mitarbeitenden weiterhin COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, von denen wir überzeugt sind, dass sie vor Infektionsketten schützen!

Bitte beachten Sie, dass in den Zentren vor Ort darüber hinaus Maßnahmen aufgrund der jeweiligen Landesverordnungen gelten können. 

Ihr ZAR oder GTZ an Ihrem Wohnort informiert Sie gerne zu den Regelungen vor Ort.

Bitte bleiben Sie mit uns im Gespräch! Wir sagen „DANKE“ für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Ihre ZAR- & GTZ-Teams

Maskenpflicht

Während Ihres gesamten Aufenthaltes in unseren Zentren besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

In unserem Patiententransport gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.

Unsere allgemeinen Schutzmaßnahmen:

  • Abstand halten
  • Bitte tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in unseren Zentren eine FFP2-Maske
  • Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser für 20 - 30 Sek. waschen.
  • Hände schütteln vermeiden. Lieber ein Lächeln schenken.
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.

Im Falle dass, ...

... einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist der Zutritt und die Behandlung aller ZAR Leistungen ausgeschlossen:

  • Bei Ihnen wurde eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen
  • Sie haben COVID-19 assoziierten Symptome (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)
Zentren für ambulante Reha - deutschlandweit - Rehaklinik

Wir sind in Ihrer Nähe

Über die Standortsuche finden Sie das ZAR bei Ihnen vor Ort.