Unsere Maßnahmen für Ihre Sicherheit.
Als Gesundheitseinrichtung gelten bei uns zu Ihrem und zum Schutze unserer Mitarbeitenden weiterhin COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen, von denen wir überzeugt sind, dass sie vor Infektionsketten schützen!
Bitte beachten Sie, dass in den Zentren vor Ort darüber hinaus Maßnahmen aufgrund der jeweiligen Landesverordnungen gelten können.
Ihr ZAR oder GTZ an Ihrem Wohnort informiert Sie gerne zu den Regelungen vor Ort.
Bitte bleiben Sie mit uns im Gespräch! Wir sagen „DANKE“ für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Ihre ZAR- & GTZ-Teams
Während Ihres gesamten Aufenthaltes in unseren Zentren besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
In unserem Patiententransport gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht.
Für alle Personen, die ganztägig im ZAR anwesend sind (Rehapatienten, EAP, BGSW) gilt 2x wöchentlich eine Testpflicht. Die Testung erfolgt im Rahmen von eigenverantwortlich durchgeführten Selbsttests. Die betroffenen Personen erhalten für diese Testungen durch das ZAR gestellte Selbsttests. Die Testung sollte idealerweise jeweils am Vorabend erfolgen.
Natürlich tragen auch wir für Sie Sorge. Alle Mitarbeitenden testen sich zu Ihrem Schutz ebenfalls regelmäßig.
... einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist der Zutritt und die Behandlung aller ZAR Leistungen ausgeschlossen:
Über die Standortsuche finden Sie das ZAR bei Ihnen vor Ort.