Ambulante Ernährungsberatung im ZAR Kaiserslautern

Bei der Frage "Wie ernähre ich mich richtig?", geht es nicht nur um das Gewicht. Ernährungstherapie ist viel mehr als das. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit oder einer Linderung / Verzögerung des Verlaufs von Krankheiten. Als Ergänzung zur ärztlichen Therapie kann sie bei ernährungsbedingten Diagnosen wie Diabetes mellitus sowie bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen, beispielsweise bei onkologischen Erkrankungen, sinnvoll sein.

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Behandlungsschwerpunkte Ernährungstherapie

Wir bieten Ihnen bei uns am Standort Kaiserslautern fachliche Ernährungstherapie zu folgenden Themen:

  • Stoffwechselerkrankungen: Adipositas (starkes Übergewicht), Diabetes Mellitus Typ II, Dyslipoproteinämie (Fettstoffwechselstörungen), Hyperurikämie und Gicht, Osteoporose
  • Gastroenterologische Erkrankungen: Reizdarmsyndrom, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Divertikel/ Divertikulose
  • Herz-Kreislauferkrankungen: nach Schlaganfall, nach Herzinfarkt, Atherosklerose, Hypertonie
  • Lebensmittelunverträglichkeiten: Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorbtion, Zöliakie, sonstige Allergien
  • Leber- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
  • Tumorerkrankungen: Therapienebenwirkungen wie Geschmacksveränderungen, Schluckbeschwerden, ungewollter Gewichtsverlust, Verdauungsbeschwerden
  • Nahrungsoptimierung: Parenterale & Enterale Ernährung, Mangelernährung, Nahrungsergänzungsmittel
     

Kostenübernahme

Krankenkassen übernehmen oftmals bis zu 80 % der Kosten für Ihre Ernährungsberatung. Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Eine Erstberatung (60 Minuten), mit den Inhalten: Sichtung der ärztlichen Diagnose / Empfehlungen, Sichtung der Labordaten; ausführliche Ernährungsanamnese; ggf. Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls
  • Bis zu 4 Folgeberatungen (30 Minuten), Beratung zu: Essverhalten, Lebensmittelauswahl, Ernährungsphysiologie, Lebensführung, Diätetische Maßnahmen

So funktioniert's:

  • Ihr Haus- oder Facharzt erstellt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB 5. Diese belastet das Budget Ihres Arztes nicht. > Download ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Vom ZAR erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, welchen Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie Bescheid, ob und in welcher Höhe die Beratungskosten übernommen werden.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung


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ZAR Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr

ZAR - Zentrum für ambulante Reha - wohnortnah

Europaallee 1

67657 Kaiserslautern

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