Therapie- und Behandlungsansätze bei Osteoporose

Die Behandlung von Osteoporose umfasst zunächst die konsequente Umsetzung der bereits genannten vorbeugenden Maßnahmen. Darüber hinaus unterscheidet man zwischen der Behandlung bereits eingetretener Frakturen und der Behandlung der systemischen Skeletterkrankung.

Behandlung von Frakturen bei Osteoporose

Frakturen, die infolge der Osteoporose entstehen, erfordern eine spezifische Versorgung, da die Knochenstruktur geschwächt ist. Hier liegt der Fokus auf der raschen Mobilisierung der Patient*innen und der Stabilisierung des Knochens. Dabei muss die langsamere Knochenbruchheilung bei der Behandlungsplanung berücksichtigt werden.

  • Operative und konservative Frakturversorgung: Abhängig von der Schwere der Fraktur und der Stabilität des Knochens wird zwischen operativen und konservativen Maßnahmen unterschieden. Orthesen helfen, den Knochen zu stützen, während in schweren Fällen operative Eingriffe mit Knochenzement notwendig sein können, um Implantate zu stabilisieren.
  • Wirbelfrakturen: Osteoporotische Wirbelbrüche sind oft stabil, sodass auf Schrauben-Stab-Systeme häufig verzichtet werden kann. Hier kommt es auf eine sorgfältige orthopädische Versorgung und Rehabilitation an.
  • Vertebroplastie: Bei starken Schmerzen nach einem Wirbelbruch kann eine minimalinvasive Vertebroplastie durchgeführt werden. Dabei wird über einen kleinen Zugang Knochenzement in den gebrochenen Wirbel injiziert, um Stabilität zu gewährleisten.
  • Schmerztherapie: Eine angepasste individuelle Schmerztherapie nach WHO-Stufenschema ist bei osteoporotischen Frakturen Standard.

Behandlung der systemischen Osteoporose

Osteoporose selbst wird durch Medikamente und weitere Maßnahmen behandelt, um den Knochenabbau zu verlangsamen und die Knochendichte zu erhöhen. Wenn eine andere Erkrankung als mögliche Ursache der Osteoporose identifiziert wird, sollte diese rasch abgeklärt und behandelt werden.

Medikamentöse Behandlung

Es stehen verschiedene Medikamente zur Verfügung, um die Knochen zu stärken und den Abbau zu hemmen:

  • Bisphosphonate: Diese Medikamente (z.B. Alendronat, Ibandronat, Zolendronat, Risedronat) blockieren die Aktivität der Osteoklasten, die für den Knochenabbau verantwortlich sind.
  • Raloxifen: Es wirkt wie Östrogen, allerdings ohne die unerwünschten Nebenwirkungen, und schützt den Knochen.
  • Denosumab: Ein monoklonaler Antikörper, der den Knochenabbau hemmt, indem er die Osteoklasten blockiert.
  • Teriparatid: Dieses Medikament stimuliert den Knochenaufbau, indem es den Kalziumstoffwechsel reguliert.
  • Östrogen: Obwohl es grundsätzlich bei Frauen mit postmenopausaler Osteoporose wirkt, wird es wegen erhöhter Risiken für Herzinfarkt, Schlaganfall, Embolie und Brustkrebs nicht empfohlen.

Wann wird die medikamentöse Therapie eingeleitet?

Die Entscheidung zur medikamentösen Therapie basiert nicht allein auf dem Ergebnis der Knochendichtemessung (DXA) und dem Vorliegen von Frakturen:

  • Eine medikamentöse Therapie wird nach niedrigtraumatischen Wirbelkörper- oder Oberschenkel(hals)frakturen bei einem T-Score unter -2,0 eingeleitet.
  • Ein T-Score unter -3,0 führt zur Therapieeinleitung bei täglicher Cortisongabe von 2,5 mg bis unter 7,5 mg Prednisolonäquivalent, bei Diabetes mellitus Typ 1 oder wenn 3 niedrigtraumatische Frakturen in den letzten 10 Jahren aufgetreten sind (außer Finger-, Zehen-, Schädel- und Knöchelfrakturen).
  • Bei anderen Osteoporoserisikofaktoren liegt der Schwellenwert bei einem T-Score von -2,5.
  • Bei typischen osteoporotischen Befunden von Wirbelkörper- oder hüftnahen Oberschenkelfrakturen kann auf eine Knochendichtemessung verzichtet werden.

Überwachung der Therapie

Die Wirksamkeit der medikamentösen Behandlung wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Therapie den gewünschten Erfolg bringt und Nebenwirkungen vermieden werden:

  • Klinische Kontrolle: Alle 3 bis 6 Monate wird die regelmäßige Medikamenteneinnahme und das mögliche Auftreten von Nebenwirkungen überprüft.
  • Kontrolle des Therapieerfolgs: Besondere Aufmerksamkeit gilt Hinweisen auf ein mögliches Therapieversagen wie neue Frakturen, eine weitere Körpergrößenabnahme um mehr als 2 cm oder ein Abfall der DXA-Knochendichte um 5% unter Therapie.
  • Knochendichtemessung: Eine Kontrollmessung ohne klinischen Verdacht auf Therapieversagen ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber nach 3-5 Jahren Therapie die weitere Behandlungsmotivation unterstützen.