Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Bitte beachten Sie:
EAP ist im ZAR München Nord aktuell in Planung und Vorbereitung und kann daher im Moment leider noch nicht terminiert werden. Selbstverständlich informieren wir Sie hier, sobald wir mit diesem Leistungsangebot starten.

Wann kommt die EAP in Frage?

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) bietet Erwerbstätigen nach einem Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall ein intensives und individuelles Behandlungskonzept. Private Krankenkassen bieten ihren Versicherten die EAP auch außerhalb eines Wege-, Sport oder Arbeitsunfalles an. Die EAP ist eine Komplextherapie aus Krankengymnastik, Physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie (MTT). Auf zusätzliche ärztliche Verordnung können auch Ergotherapie und psychologische Einzelgespräche zur Anwendung kommen.

Die EAP ist damit weitaus intensiver als Einzelbehandlungen auf Rezept. Im Gegensatz zur ambulanten Rehabilitation konzentriert sie sich mit ihren Therapieleistungen rein auf die Verbesserung der eingeschränkten Funktionen.

Ziele der EAP sind die Wiederherstellung oder Verbesserung der eingeschränkten Funktionen sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Mit unserer Unterstützung finden Sie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit bald wieder. Dabei begleitet Sie unser kompetentes und interdisziplinäres Team Schritt für Schritt. Ihren beruflichen Alltag und die individuellen Lebensgewohnheiten können Sie so stufenweise wieder aufnehmen.

Die EAP ist eine Komplextherapie bestehend aus:

  • Krankengymnastik
  • Physikalischer Therapie (Kälteanwendungen, Rotlicht, Fango und Elektrotherapie)
  • Medizinischer Trainingstherapie (MTT), Bewegungstherapie

Bei Bedarf mit zusätzlicher Verordnung:

  • Lymphdrainagen
  • Massagen/Bindegewebsmassagen
  • Isokinetik
  • Ergotherapie

Die EAP können Sie über folgende Kostenträger beantragen:

  • Berufsgenossenschaften (BG) und Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Beihilfe und Private Krankenkassen

Die EAP für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wird von Ihrem D-Arzt beantragt.

Bei Beihilfe und Privatpatient*innen genügt in der Regel ein Attest bzw. ein Privatrezept.

 

Die EAP wird in der Regel zunächst für zwei Wochen verordnet und kann bei Bedarf über den D-Arzt verlängert werden.

Eine gelungene Therapie ist dann gegeben, wenn die Wiedereingliederung ins berufliche bzw. ins soziale Umfeld geglückt ist. Manchmal liegen jedoch Veränderungen vor, die im Rahmen einer 2-4 wöchigen Therapie nicht ausreichend behandelt werden können. In solchen Fällen ist eine qualifizierte und professionelle Begleitung auch nach einer EAP notwendig. Mit weiterführenden Rezepten kann die Therapie im ZAR einfach an der Stelle fortgesetzt werden, an der die EAP endete.


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