Patient*innen deren Corona-Infektion möglicherweise nur leicht bis mittelschwer war, können trotzdem noch lange Zeit an massiver Abgeschlagenheit leiden. Sie fühlen sich kaum mehr belastbar, geraten bei kleinsten Anstrengungen in Atemnot, haben Muskel- und Gelenkschmerzen oder klagen über Gedächtnisstörungen. Die Ursachen für die sogenannten Post- oder Long-COVID-Symptome sind derzeit noch nicht bekannt. Vermutet wird aber, dass durch das Virus Entzündungsreaktionen im Körper entstehen, die der Körper abbauen muss.
Ein Prozess, der, so sehen wir an den Symptomen, teils längere Zeit dauern kann. Das Immunsystem muss Schwerstarbeit in der Überwindung der Infektion leisten! Eine Rehabilitation ist hier hilfreich, liegt aber oftmals nicht im Bewusstsein der Betroffenen! Viele Erkrankte denken vor allem dann nicht über eine Rehabilitation nach, wenn die Erkrankung nicht als äußerst schwer empfunden oder eingestuft wurde, etwa, weil kein Krankenhausaufenthalt stattgefunden hat. Stattdessen kämpfen viele Patienten nach einer Corona Infektion mit Funktionseinschränkungen. Eine Rehabilitationsmaßnahme bietet Covid Patienten wertvolle Hilfestellung!
Wir richten uns mit unserem Angebot insbesondere an Patientinnen und Patienten, deren Allgemeinzustand noch deutlich geschwächt ist oder bei denen ausgeprägte psycho-soziale Beeinträchtigungen vorliegen, welche zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe und Aktivität im Alltag und/oder Beruf führen. Die ZAR Post COVID-Reha zeichnet sich durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Physio- und Ergotherapeut*innen, Sport- und Bewegungstherapeut*innen sowie Psycholog*innen und Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes aus. So möchten wir die bestmögliche Behandlung für Sie erreichen.
Im Fokus der Post COVID Reha steht die Behandlung von Funktionseinschränkungen, welche infolge der Infektion entstanden sind. Während die Akutmedizin die Erkrankung an sich behandelt, geht es bei der Rehabilitation vielmehr um die Verbesserung bzw. Behebung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit. Beispielsweise sollen die funktionellen Beeinträchtigungen wie Luftnot beim Treppensteigen, Schlafstörungen oder Konzentrationsschwäche mit therapeutischen Maßnahmen behoben werden. Die individuellen Therapiemaßnahmen werden bei der ärztlichen Aufnahme im ZAR besprochen und festgelegt. Sie richten sich nach dem körperlichen und geistigen Leistungsvermögen, dem Krankheitsbild, der psychischen Verfassung und sozialen bzw. beruflichen Situation des Patienten bzw. der Patientin.
Die Folgen der Erkrankung mit Erschöpfung, Niedergeschlagenheit, das Abstand halten, gesellschaftliche Restriktionen, möglicherweise lebensbedrohliche Erlebnisse, die allgemeine Verunsicherung verbunden mit einem neuen Erleben von Überforderung und Erschöpfung – alles das macht etwas mit uns Menschen. Psychische Post- und Long-COVID-Folgen können jeden treffen. Die psychologische Beratung sehen wir deshalb als einen wichtigen Baustein in der rehabilitativen Begleitung von Post COVID-Patient*innen. Wir setzen alles daran, Sie bei der Bewältigung Ihrer Ängste und Sorgen zu unterstützen und die Entwicklung von Depressionen oder Angststörungen frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Dafür stehen Ihnen im Rahmen der ambulanten Rehabilitation unsere Psychologinnen und Psychologen zur Seite.
Zunächst können bleibende Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit nach einer COVID 19-Infektion nicht eindeutig zugeordnet werden und werden oft verwechselt mit körperlicher Erschöpfung. Häufig werden diese auch erst bemerkt, wenn im Alltag die Belastung beim beruflichen Einstieg wieder steigt.
Mittlerweile gibt es Belege für gravierende Alltagseinschränkungen durch Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen. Diese können sich auch insbesondere durch Störung der Konzentrationsdauer äußern. Eine neuropsychologische Untersuchung kann helfen, diese festzustellen und zu behandeln.
Reha-Sprechstunde
donnerstags 14:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
Mo - Fr 07:30- 15:30 Uhr
Fax: 07071 - 292 50 21
Ihr Hausarzt unterstützt Sie bei der Antragstellung. Gerne stehen wir beratend zur Seite.
Eine Reha-Maßnahme kann bei den folgenden Leistungsträgern beantragt werden:
Die Rentenversicherung ist Ihr Leistungsträger, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Dabei ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis nicht maßgeblich.
Voraussetzung für die Post COVID Reha über Ihre Rentenversicherung:
Die Krankenkasse ist Ihr Leistungsträger, wenn Sie nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind (insbesondere Altersrentner) oder keine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben.
Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Arzt mit dem entsprechenden Rehaformular der Krankenkassen.
Auch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können als Leistungsträger in Frage kommen, vor allem wenn eine Infektion mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz vermutet wird.
Weitere Leistungsträger können außerdem die Unfallversicherung und sonstige Kostenträger wie, z. B. die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialhilfe sein.
Ihr Körper und Ihre Psyche müssen mit den Folgen einer Corona-Infektion fertig werden! Eine rehabilitative Begleitung ist auf jeden Fall sinnvoll. Dafür sind wir im ZAR die Partner an Ihrer Seite. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer möglichen Reha-Maßnahme! Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.